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Übersetzungen (beglaubigt)

Bei grenzüberschreitenden Projekten sind Übersetzungen unerlässlich. Die Wahl des Übersetzers und /oder Dolmetschers kann einen Einfluss auf Ihr Image haben bzw. (negative) rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

„Übersetzer“ ist kein geschützter Beruf. Jeder, der eine Zweitsprache spricht, kann theoretisch zum Übersetzer werden. Er oder sie darf zwar ohne entsprechende Prüfung und Ermächtigung keine beglaubigten Übersetzungen durchführen, aber die Mehrheit geht davon aus, dass Übersetzer keiner besonderen Qualitäten bedürfen. Weit gefehlt!

Ein professioneller Übersetzer übersetzt nicht nur, er gestaltet mit. Selbstverständlich bezieht sich das nicht auf Urkundenübersetzungen. Gerade bei der Übersetzung von Websites, Firmenbroschüren, Marketingtexten – hier kommt es auf die Denkweise der Zielgruppe, regionale Unterschiede und andere Differenzierung an.

Vorsicht ist angebracht, wenn Übersetzer Referenzen vorlegen, in denen die Qualität der Übersetzung gelobt wird. Man kann zwar die Schnelligkeit, Kommunikation, Zuverlässigkeit etc. eines Übersetzers bewerten, nicht aber die Qualität der Übersetzung, es sei denn, der Referenzgeber beherrscht die Fremdsprache sehr gut. In einigen mittel- und osteuropäischen Ländern ist es üblich, überall und für alles Referenzen auszustellen. Diese werden selten von Referenzgebern. sondern eher von -empfänger verfasst. Üblich ist auch, Übersetzungsaufträge an Studenten, Schüler und Privatleute zu vergeben, da diese wenig Gebühren verlangen. Die Qualität sieht leider entsprechend aus – Wörter und sogar ganze Sätze werden ausgelassen, wenn das entsprechende Vokabular fehlt, oder es werden einfach Wörter aus der Ausgangssprache beibehalten. Unterschiedliche politische, wirtschaftliche und akademische Systeme führen ebenfalls zu Fehlerbildung. Hier ist insbesondere Vorsicht geboten.

Für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise werden in Deutschland meistens Übersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer benötigt. In der Übersetzer- und Dolmetscherdatenbank (www.justiz-dolmetscher.de) werden alle in Deutschland zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer erfasst. Die Recherche ist sehr einfach. Eine Beauftragung von Vermittlungsbüros sollte nach Möglichkeit vermieden werden, denn diese berechnen dem jeweiligen Übersetzer nicht selten 30 % vom Auftragswert, wobei die Haftung beim vereidigten Übersetzer liegt.

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